Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.
Beschreibung
Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
- Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
- Blindenhilfe.
Zuständigkeit
- Kreis oder kreisfreie Stadt
- Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- Behinderung / Nachteilsausgleich: Feststellung
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Ansprechpartner
Hauptstraße 1
23626 Ratekau
Tel: +49 4521 788-513E-Mail: afsh-ratekau[at]kreis-oh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein