Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Beschreibung
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
verwandte Vorgänge
- Beratung und Information bei Diskriminierung
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Ansprechpartner
Elisabethstr. 16-18
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-511E-Mail: afsh-eutin[at]kreis-oh.de
Hopfenmarkt 11
23758 Oldenburg in Holstein
Tel: +49 4521 788-512E-Mail: afsh-oldenburg[at]kreis-oh.de
Hauptstraße 1
23626 Ratekau
Tel: +49 4521 788-513E-Mail: afsh-ratekau[at]kreis-oh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein