Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Frau, die ungewollt schwanger geworden sind, beratend und unterstützend zur Seite.
Beschreibung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Zuständigkeit
- An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
- an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Fristen
- Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).
Ansprechpartner
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-580Fax: +49 4521 788-600E-Mail: jugendhilfe[at]kreis-oh.de
Frau Meyer
Mitarbeiter Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein
Kontakt herunterladen
+49 4521 788-314
+49 4521 788-96314
d.meyer[at]kreis-oh.de
Zimmer:
Haupteingang
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein