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Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.

Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

 

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

 

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

 

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kindertageseinrichtungen

 


Ansprechpartner

Lübecker Straße 41 23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-580Fax: +49 4521 788-600E-Mail: jugendhilfe[at]kreis-oh.de


Lübecker Str. 41 23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0Fax: +49 4521 788-600E-Mail: soziale.hilfen[at]kreis-oh.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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