Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge

Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:

  • Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
  • Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
  • Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
  • Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
  • Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).

 

  • An die „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
  • an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.

 

Keine

 

Keine

 

  • Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
  • Nachweise über Einkommen,
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen,
  • Nachweise über Vermögen.

 

Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

BMAS - Kriegsopferfürsorge

 


Ansprechpartner

Lübecker Str. 41 23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0Fax: +49 4521 788-600E-Mail: personal.organisation[at]kreis-oh.de


Große Burgstraße 4 23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 14060Fax: +49 451 1406499E-Mail: post.hl[at]lasd.landsh.de


Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung


Steinmetzstraße 1 - 11 24534 Neumünster
Tel: +49 4321 913-5Fax: +49 4321 13338E-Mail: post.nms[at]lasd.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/LASD


Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung


Deliusstraße 2 24114 Kiel
Tel: +49 431 901-3365Fax: +49 431 901-64410E-Mail: wohnungsamt[at]kiel.de


Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr

Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:
Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift

Außenstellen

Kontakt

Öffnungszeiten

Nach oben