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Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet für Zweit- oder Nebenwohnungen eine Zweitwohnungssteuer erheben.

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht.


In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.


Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.

 


Ansprechpartner

Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org


Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.

Frau Susanne Baehr

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst 1.20

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04503 807-144
04503 807-211
s.baehr[at]timmendorfer-strand.org
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 44

Frau Marina Sommerfeld

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst 1.20

Kontakt herunterladen
04503 807-146
04503 807-211
m.sommerfeld[at]timmendorfer-strand.org
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 42

Frau Claudia Wesselow

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst 1.20

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04503 807-168
04503 807-211
c.wesselow[at]timmendorfer-strand.org
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 42


Quelle der Inhalte: Gemeinde Timmendorfer Strand


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