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Tourismusabgabe

Tourismusabgabe

Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

Kommunen können von Unternehmen (z.B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z.B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

 

Keine

 

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

 

 


Ansprechpartner

Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org


Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.

Frau Susanne Baehr

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst 1.20

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04503 807-144
04503 807-211
s.baehr[at]timmendorfer-strand.org
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 44

Frau Marina Sommerfeld

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst 1.20

Kontakt herunterladen
04503 807-146
04503 807-211
m.sommerfeld[at]timmendorfer-strand.org
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 42

Frau Claudia Wesselow

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst 1.20

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04503 807-168
04503 807-211
c.wesselow[at]timmendorfer-strand.org
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 42


Quelle der Inhalte: Gemeinde Timmendorfer Strand


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