Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen
Obligatorische Statusklärung für mitarbeitende Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter beantragen
Besteht laut Anmeldung zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis oder sind Sie geschäftsführender Gesellschafter, wird automatisch das Verfahren zur Klärung Ihres Erwerbsstatus bei der Clearingstelle eingeleitet.
Beschreibung
Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob Sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das obligatorische Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgebende bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um bestimmte Familienangehörige oder um geschäftsführende Gesellschafter handelt.
Kurztext
- Statusfeststellung im obligatorischen Antragsverfahren Gewährung
- Bewilligung der obligatorischen Statusfeststellung
- Verfahren wird automatisch eingeleitet, wenn Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bei der Anmeldung einer Beschäftigung angegeben haben, dass es sich bei den Arbeitnehmenden um Familienangehörige oder geschäftsführende Gesellschafter handelt.
- Klärung des Erwerbsstatus
- Geprüft wird, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
- zuständig: Deutsche Rentenversicherung Bund (Clearingstelle)
Fristen
Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.
- Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellt Ihnen einen Feststellungsbogen zur Verfügung.
- Füllen Sie den Feststellungsbogen online oder schriftlich aus.
- Übermitteln Sie den Bogen online, persönlich oder per Post an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft die Sach- und Rechtslage.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Voraussetzungen
- Keine. Das Verfahren wird automatisch eröffnet, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung angegeben hat, dass zwischen Ihnen ein bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder Sie eine geschäftsführende Gesellschafterin oder ein geschäftsführender Gesellschafter sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Statusfeststellung
- vertragliche Vereinbarungen zur Tätigkeit, für die der Erwerbsstatus festgestellt werden soll
- gegebenenfalls: Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis zwischen auftraggebender und auftragnehmender Person
- gegebenenfalls: Gesellschaftsvertrag
- falls vorhanden: relevante Bescheide der Agentur für Arbeit
- falls vorhanden: Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
Rechtsgrundlage
§ 7a Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 865-0Fax: +49 30 865-27240E-Mail: drv[at]drv-bund.deWeb: www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Home/home_node.html
Postanschrift:12060Berlin, Stadt
Tel: +49 800 10004800Web: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/Servicetelefon-fuer-Hoergeschaedigte/servicetelefon-fuer-hoergeschaedigte_node.html
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Servicezeiten
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein