Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst
Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst
Der medizinische Fachdienst führt unter anderem Schueingagsuntersuchungen und Impfkampagnen durch.
Beschreibung
Zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nehmen die zuständigen Stellen insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen Bestimmungen wahr.
Dabei führen sie die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehört auch die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen.
Ziel ist, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Zum Aufgabengebiet gehören:
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen beziehungsweise gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer/innen,
- Behindertenberatung und
- Gesundheitsberichterstattung.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).
Fristen
Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- Brille oder
- Heilhilfsmittel.
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.
Öffentliche Gesundheitsdienste - Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
verwandte Vorgänge
- Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennung von psychotherapeutischen Weiterbildungsbezeichnungen in beruflichen Bereichen
- Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter beantragen
- Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
- Personalausweis beantragen
Ansprechpartner
Holstenstraße 52
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-100Fax: +49 4521 788-188E-Mail: gesundheitsamt[at]kreis-oh.de
Frau Dieckmann
Mitarbeiter Fachdienst Gesundheit - Kreis Ostholstein
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+49 4521 788-189
+49 4521 788-96189
k.dieckmann[at]kreis-oh.de
Zimmer:
G 2.22
Frau Frasca
Mitarbeiter Fachdienst Gesundheit - Kreis Ostholstein
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+49 4521 788-7094
+49 4521 788-967094
r.frasca[at]kreis-oh.de
Zimmer:
G 1.10
Frau Hübner
Mitarbeiter Fachdienst Gesundheit - Kreis Ostholstein
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+49 4521 788-140
+49 4521 788-96140
l.huebner[at]kreis-oh.de
Zimmer:
G 2.15
Frau Liebmann
Mitarbeiter Fachdienst Gesundheit - Kreis Ostholstein
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+49 4521 788-143
+49 4521 788-96143
p.liebmann[at]kreis-oh.de
Zimmer:
G 2.13
Frau Motz
Mitarbeiter Fachdienst Gesundheit - Kreis Ostholstein
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+49 4521 788-146
+49 4521 788-96146
a.motz[at]kreis-oh.de
Zimmer:
G 2.12
Frau Nagel
Mitarbeiter Fachdienst Gesundheit - Kreis Ostholstein
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+49 4521 788-145
+49 4521 788-96145
a.nagel[at]kreis-oh.de
Zimmer:
G 2.14
Frau Schotte
Mitarbeiter Fachdienst Gesundheit - Kreis Ostholstein
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+49 4521 788-182
+49 4521 788-96182
v.schotte[at]kreis-oh.de
Zimmer:
G 2.14
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein