Hunde: anmelden / abmelden
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Strandallee 42
23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org
Öffnungszeiten:
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.
Frau Susanne Baehr
Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung und Finanzen
Fachdienst 1.20
Kontakt herunterladen
04503 807-144
04503 807-211
s.baehr[at]timmendorfer-strand.org
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
44
Frau Claudia Wesselow
Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung und Finanzen
Fachdienst 1.20
Kontakt herunterladen
04503 807-168
04503 807-211
c.wesselow[at]timmendorfer-strand.org
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
42
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein