Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
- an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
- Ersterteilung der Bergbauerlaubnis beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe
- Lohnsteuerhilfeverein: Anerkennung
- Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Zulassung
Ansprechpartner
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
E-Mail: naturschutz[at]kreis-oh.de
Frau Köberle
Mitarbeiter Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein
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+49 4521 788-851
+49 4521 788-96851
s.koeberle[at]kreis-oh.de
Zimmer:
A 3.08
Frau Penz
Mitarbeiter Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein
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+49 4521 788-842
+49 4521 788-96842
a.penz[at]kreis-oh.de
Zimmer:
A 3.08
Herr Schaum
Mitarbeiter Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein
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+49 4521 788-882
+49 4521 788-96882
m.schaum[at]kreis-oh.de
Zimmer:
A 3.09
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Tel: +49 5323 9612-200E-Mail: poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.deWeb: www.lbeg.niedersachsen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein