Einsicht in Bauakten beantragen
Einsicht in Bauakten beantragen
Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt.
Beschreibung
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.
Zuständigkeit
- Kreise oder kreisfreien Städte
- Gemeinden und Ämter, sofern die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden
erforderliche Unterlagen
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
- eines Grundbuchauszuges,
- eines Kaufvertrages,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.
Ansprechpartner
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-369Fax: +49 4521 788-597E-Mail: bauamt[at]kreis-oh.de
Öffnungszeiten:
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein