Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.
Beschreibung
Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.
Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
- Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
- Beiräte.
Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen
Ansprechpartner
Strandallee 42
23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org
Öffnungszeiten:
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.
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24105 Kiel
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Postanschrift: Postfach 712124171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein