Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen

Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen

Die Durchführung einer beruflichen Umschulung wird durch die zuständige Stelle (zumeist Kammern) überwacht.

Voraussetzung für die berufliche Umschulung ist eine für die jeweilige Ausbildung geeignete Ausbildungsstätte. Die Eignung ist auch dann erfüllt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden. Die Berufsausbildungsstätte muss nach Art und Ausstattung geeignet sein.

Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung der beruflichen Umschulung von Beginn der Maßnahme und fördert diese durch Beratung der an der Umschulung beteiligten Personen. Sie muss zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen bestellen.

Die für die Ausbildung zuständige Stelle ist für die Eignung der Ausbildungsstätte verantwortlich sowie auch für die Beseitigung möglicher Beanstandungen. Kann ein Mangel nicht behoben werden, so muss die nach Landesrecht zuständige Behörde informiert werden. Ausbildende, Umschulende und weitere Personen sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und die Besichtigung der Ausbildungsstätten zu gestatten.

Die zuständige Stelle arbeitet eng mit der Aufsichtsbehörde zusammen, insbesondere bei der Realisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Bei Berufsausbildungen/Umschulungen in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft sowie der Hauswirtschaft muss die Ausbildungsstätte von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt sein. Dabei können das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einverständnis mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmte Mindestanforderungen an Größe, Einrichtung und Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte festsetzen.

 

Sofern keine Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, an die zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

 

  • §§ 41 ff. Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO),
  • §§ 27 ff. i. V. m. § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

HwO

BBiG

 


Ansprechpartner

Bismarckallee 8-12 23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 803-0Fax: +49 4551 803-180E-Mail: info[at]aeksh.orgWeb: www.aeksh.de


Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:

Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.


Düsternbrooker Weg 75 24105 Kiel
Tel: +49 431 57935-10Fax: +49 431 57935-20E-Mail: geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.deWeb: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de


montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h


Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Fackenburger Allee 2 23554 Lübeck, Hansestadt
Tel: 04 51 60 06-0Fax: 04 51 60 06-999E-Mail: ihk[at]ihk-luebeck.deWeb: www.ihk-schleswig-holstein.de


Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr
Fr 7.30 - 16.00 Uhr


Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 9453-0Fax: +49 4331 9453-199E-Mail: lksh[at]lksh.deWeb: www.lksh.de


Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr


Gottorfstraße 13 24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 939-10Fax: +49 46 21 939-126E-Mail: info[at]notk-sh.deWeb: www.notk-sh.de


Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Gottorfstraße 13 24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 9391-0Fax: +49 46 21 9391-26E-Mail: info[at]rak-sh.deWeb: www.rak-sh.de


Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Hopfenstraße 2d 24114 Kiel
Tel: +49 431 5 70 49-0Fax: +49 431 5 70 49-10E-Mail: info[at]stbk-sh.deWeb: www.stbk-sh.de

Postanschrift:24040Kiel


Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift

Außenstellen

Kontakt

Öffnungszeiten

Nach oben