Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
Wer einen Betreuungsverein betreiben möchte, benötigt in der Regel eine staatliche Anerkennung.
Beschreibung
Wenn Sie einen Betreuungsverein betreiben wollen, dessen Mitarbeiter Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreuen und rechtlich vertreten, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er
- eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese im Rahmen ihrer Tätigkeit anderen zufügen könnten, angemessen versichern wird,
- sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät,
- planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert und
- einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.
Darüber hinaus muss der Verein von Personen geleitet werden, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis und in keiner anderen engen Beziehung zu einer Einrichtung stehen, in der durch den Verein oder Mitglieder des Vereins betreute Menschen untergebracht sind.
Die Anerkennung gilt für das jeweilige Land; sie kann auf einzelne Landesteile beschränkt werden. Sie ist widerruflich und kann unter Auflagen erteilt werden.
Zuständigkeit
Kreis oder kreisfreien Stadt
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Vereinssatzung,
- Versicherungsnachweis,
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
- Nachweis über Anzahl, Ausbildung und Berufsweg oder sonstige Befähigungen der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen.
verwandte Vorgänge
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung), Rechtsdienstleistungsregister
- Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
Ansprechpartner
Lübecker Straße 27/29
23701 Eutin
Fax: +49 4521 788-491
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein