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Änderungen im Unternehmen, der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung mitteilen

Änderungen im Unternehmen, der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung mitteilen

In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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