Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
Ansprechpartner
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
E-Mail: naturschutz[at]kreis-oh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein