Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung
Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung
Eine Ergänzungspfleger wird bestellt, wenn die Eltern/der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten verhindert sind/ist.
Beschreibung
Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Eine Pflegerin/ein Pfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.
Zuständigkeit
- An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
- an das Familiengericht am Amtsgericht.
verwandte Vorgänge
- Allgemeiner Sozialdienst
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Frühförderung Hörgeschädigte
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Ansprechpartner
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23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0Fax: +49 4521 788-600E-Mail: jugend.betreuung[at]kreis-oh.de
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Service-Zeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
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Frau Markmann
Mitarbeiter Fachdienst Jugend und Betreuung - Kreis Ostholstein
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein