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Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb

Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb

Wer ein Versicherungsunternehmen betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.

 

An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.

 

Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.

 

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

VAG

 

Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Versicherungsaufsicht

 


Ansprechpartner


Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel
Tel: +49 431 988-4760Fax: +49 431 988-4700E-Mail: poststelle[at]wimi.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html

Postanschrift:24171Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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