Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt
Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt
Eine vertrauliche Geburt ist eine Entbindung, bei der die Schwangere anonym bleiben und ihr Kind gleich nach der Geburt abgeben möchte.
Beschreibung
Eine Schwangere, die bei der Entbindung ihre Identität nicht preisgeben und die ihr Kind nach der Geburt abgeben möchte (vertrauliche Geburt) hat Anspruch auf eine ausführliche Beratung.
Die persönlichen Daten werden durch die Beraterin vertraulich aufgenommen und sicher hinterlegt. Mit 16 Jahren kann das Kind die Identität der Mutter und damit seine Herkunft erfahren.
Zuständigkeit
- An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
- an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Rechtsgrundlage
§ 25 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Schwangerschaftskonfliktberatung finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
MSGWG Schwangerschaftsberatung
BMFSFJ - Schwangerschaftskonfliktberatung
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Ansprechpartner
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-580Fax: +49 4521 788-600E-Mail: jugendhilfe[at]kreis-oh.de
Frau Meyer
Mitarbeiter Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein
Kontakt herunterladen
+49 4521 788-314
+49 4521 788-96314
d.meyer[at]kreis-oh.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein