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Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen

Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen

Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

 

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).

 

Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.

 

Keine

 


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Lübecker Straße 41 23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0E-Mail: poststelle[at]kreis-oh.de


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Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Jagd- und Waffenbehörde
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 UhrNur mit telefonischer Terminvereinbarung!


Mercatorstraße 3 24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-7239E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:24171Kiel


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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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