Fahrerlaubnisklassen
Fahrerlaubnisklassen
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen.
Beschreibung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.
Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
verwandte Vorgänge
- Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Fahrerlaubnis: Status der Bearbeitung - Auskunft
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Ansprechpartner
Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-800Fax: +49 4521 788-8957E-Mail: feb[at]kreis-oh.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, und Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr.Mittwoch ganztägig geschlossen.Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein