Bauvoranfrage stellen
Bauvoranfrage stellen
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.
Beschreibung
Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.
Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.
Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.
Kurztext
Klärung einzelner rechtlicher Fragestellungen zum Bauvorhaben vor der Baugenehmigung
Vorbescheid ist rechtlich verbindlich
Vorbescheid ist drei Jahre gültig
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde
Fristen
Eine Bauvoranfrage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das Mein Unternehmenskonto benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
- Sie erhalten dann den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.
Sie zahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
- Falls nicht, können Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen, in der auch Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden können.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.
Kosten
Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.
Anlage 1 Nr. 2 Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein (BauGebVO)
erforderliche Unterlagen
- Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
- Beschreibung des Vorhabens
- Lageplan
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Bauzeichnungen
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Für einfache Fragestellungen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Bauvorlagen von qualifizierten Planerinnen oder Planern erstellt werden. Abhängig von der Art der Fragestellung kann es notwendig sein, dass die Gemeinde oder Nachbarn in dem Verfahren berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Bauvorbescheid noch nicht zum Baubeginn berechtigt.
verwandte Vorgänge
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Behördennummer 115
- Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
Ansprechpartner
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-369Fax: +49 4521 788-597E-Mail: bauamt[at]kreis-oh.de
Öffnungszeiten:
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.
Poststrasse 35
23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org
Postanschrift:Strandallee 4223669Timmendorfer Strand
Öffnungszeiten:
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein