Schulpsychologische Beratung
Schulpsychologische Beratung
Der Schulpsychologische Dienst unterstützt, berät und vermittelt bei Problemen, die in der Schule auftreten.
Beschreibung
Der schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen. In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle.
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht und sind ausschließlich beratend tätig. Alle potentiellen Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Beachtung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.
Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
- Superversion und Coaching für in Schule Tätige,
- Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
- Lehrkräftefortbildung und
- Netzwerkarbeit.
Nähere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
Kurztext
- Schulpsychologische Beratung Angebot
- Der schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.
- Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Beachtung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.
- Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
- Superversion und Coaching für in Schule Tätige,
- Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
- Lehrkräftefortbildung und
- Netzwerkarbeit.
- zuständig: die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Zuständigkeit
An die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle; die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule, an der Sie tätig sind beziehungsweise die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht.
Anschriften der Schulpsychologischen Beratungsstellen in Schleswig-Holstein
Fristen
Keine
Kosten
Keine
verwandte Vorgänge
- Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung
- Ganztagsschulen Förderung beantragen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Sportförderung beim Land beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Ansprechpartner
Röntgenstraße 3
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-530Fax: +49 4521 788-535E-Mail: schulpsychologie[at]kreis-oh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein