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Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft

Für einige Gewerbe (z.B. Makler, Spielhallenbetrieb, Privatkrankenanstalten) sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich.

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.

Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

  • Privatkrankenanstalten,
  • Schaustellungen von Personen,
  • Spielhallenbetrieb,
  • Pfandleihgewerbe,
  • Bewachungsgewerbe,
  • Versteigerergewerbe,
  • Makler und
  • Versicherungsvermittler.

Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

 

  • §§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.

Gewerbeordnung (GewO)

VwGebV

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org


Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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