Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle
Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle
Wer Tiere aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen möchte, benötigt eine Gesundheitsbescheinigung für die Tiere.
Beschreibung
Wenn Sie Tiere aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union einführen, müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt bestätigt wird.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Abschluss des Landpachtvertrages melden
- Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern
- Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
Ansprechpartner
Freischützstraße 11
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-222Fax: +49 4521 788-651E-Mail: veterinaer[at]kreis-oh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein