Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen

Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen

Ausbildungsstätten kann unter bestimmten Voraussetzungen das Einstellen und Ausbilden untersagt werden.

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann für eine bestimmte Ausbildungsstätte das Einstellen und Ausbilden untersagen, wenn die Voraussetzungen nach § 27 BBiG nicht oder nicht mehr vorliegen.

Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat das Einstellen und Ausbilden zu untersagen, wenn die persönliche und fachliche Eignung nicht oder nicht mehr vorliegt.

 

An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammern sowie die Notarkassen für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

 

§§ 27, 33 i. V. m. § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

BBiG

 

Informationen für Ausbilder finden Sie auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK).

IHK - Informationen für Ausbilder

 


Ansprechpartner

Düsternbrooker Weg 75 24105 Kiel
Tel: +49 431 57935-10Fax: +49 431 57935-20E-Mail: geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.deWeb: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de


montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h


Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Breite Str. 10/12 23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 1506-0Fax: +49 451 1506-180E-Mail: info[at]hwk-luebeck.deWeb: www.hwk-luebeck.de


Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr


Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 9453-0Fax: +49 4331 9453-199E-Mail: lksh[at]lksh.deWeb: www.lksh.de


Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr


Gottorfstraße 13 24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 939-10Fax: +49 46 21 939-126E-Mail: info[at]notk-sh.deWeb: www.notk-sh.de


Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Gottorfstraße 13 24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 9391-0Fax: +49 46 21 9391-26E-Mail: info[at]rak-sh.deWeb: www.rak-sh.de


Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Hopfenstraße 2d 24114 Kiel
Tel: +49 431 5 70 49-0Fax: +49 431 5 70 49-10E-Mail: info[at]stbk-sh.deWeb: www.stbk-sh.de

Postanschrift:24040Kiel


Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift

Außenstellen

Kontakt

Öffnungszeiten

Nach oben